Zulassung in erster Instanz verweigert
Stellungnahme zur Entscheidung des Senat 5
Artikel vom 12. April 2024
Der Artikel wird präsentiert von:
Der Senat 5 der Österreichischen Bundesliga verweigert dem SV Stripfing/Weiden die Zulassung zur ADMIRAL 2. Liga in erster Instanz. Als Grund führt die Bundesliga eine Nichterfüllung infrastruktureller Kriterien an.
Die Österreichische Fußball-Bundesliga (Senat 5) hat nach der Prüfung und Evaluierung der von den Zulassungsbewerbern abgegebenen Unterlagen die Lizenz-Entscheidungen für die Saison 2024/25 getroffen. Dabei wurde dem SV Stripfing die Zulassung in erster Instanz nicht erteilt.
Der SV Stripfing nimmt die Entscheidung des Senat 5 zur Kenntnis und wird die Möglichkeit nutzen, gegen dieses erstinstanzliche Urteil Einspruch zu erheben.